Antrag auf Inanspruchnahme der flexiblen Einschulung (gem. § 64 Abs. 1 Satz (2) des Niedersächsischen Schulgesetzes)

Vorspann

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Sorgeberechtigten den Schulbesuch durch schriftlichen Antrag gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Der Antrag ist vor dem Beginn des Schuljahres bis spätestens zum 1. Mai einzureichen.

Antrag auf Inanspruchnahme der flexiblen Einschulung für das Schuljahr:

Antrag auf Inanspruchnahme der flexiblen Einschulung für das Schuljahr:

Bitte wählen Sie hier das Schuljahr aus in dem Ihr Kind schulpflichtig wird.
Angaben zum Kind

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Die Samtgemeinde Fintel hat mich darauf hingewiesen, dass dabei zwar eine Transportverschlüsselung stattfindet, aber keine Verschlüsselung auf Inhaltsebene. Für den Fall, dass ich besonders schützenswerte Daten in das Formular eintrage, hat mir die Samtgemeinde Fintel davon abgeraten, eine Kopie dieser Nachricht per transportverschlüsselter E-Mail zu erhalten.

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